Solartechnik Schiele GmbH

Solarthermie

 

Antragstellung

Neues Antragsverfahren für erstmals gestellte Anträge

Ab 2007 wird im Bereich der „Basisförderung“ auf ein vereinfachtes, bürgerfreundliches und effizienteres Förderverfahren umgestellt. Für den Antragsteller entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen.

Die Basisförderung umfasst die Förderung von Solarkollektoranlagen bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche.   Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

Anträge können ab dem 15. März 2007 gestellt werden. Eine frühere Antragstellung ist wegen der Verfahrensumstellung nicht möglich. Die Antragsformulare stehen hierfür noch nicht zur Verfügung.

Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher zukünftig nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird. Es wird jedoch den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen hierzu werden in Kürze auf der Homepage verfügbar sein.

Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist erst am 30. September 2007.

Für besonders innovative Anwendungen der oben genannten Technologien kann eine höhere Förderung über den „Innovationsbonus“ (siehe unten) in Anspruch genommen werden. Dann ist jedoch der Förderantrag vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen!

Antragstellung für Öffentliche Institutionen

Download hier !!!

 

Antragstellung für Private Haushalte, gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige

Download hier !!!

 

Neue Fördersätze Stand 02.08.2007 – Basisförderung im Überblick

Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden.

Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche:

Die Förderung beträgt 60,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 412,50 Euro.

Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung

von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche:

Die Förderung beträgt 105,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 412,50 Euro.

Mietwohnungsbau

Anlagen deren Kollektorfläche über 40m² beträgt, erhalten zukünftig eine höhere Förderquote.

Die verbesserten Bedingungen bei großen solarthermischen Anlagen werden nach Auffassung des BSW dazu führen,

dass Solarwärme für Wohnungsgesellschaften zur attraktiven Option wird und Mieter auf niedrigere Betriebskosten hoffen können.

Aktuelle Informationen bekommen Sie über:

 www.bafa.de

 Wir informieren Sie gerne